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So können Sie die Mitgliedschaft beim OPEV kündigen:

Schreiben Sie uns formlos eine Kündigung und senden oder faxen Sie diese an unsere Adresse oder schicken Sie uns eine eMail an office(at)erfinderverband.at.

weiter zu unseren Statuten

Kundigungsfrist

Die Kündigung der Mitgliedschaft beim OPEV* ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen schriftlich vor dem 30. September des laufenden Jahres möglich.

Neuerliche Anmeldung nach einer Kündigung

Eine neuerliche Anmeldung nach einer Kündigung (Kündigung initiiert vom Mitglied), ist erst nach Ablauf von 3 Monaten wieder möglich. Eine Anmeldegebühr von 50€ wird dabei in Rechnung gestellt.