§ 8
Die Generalversammlung
Die Generalversammlung (§ 8) ist das oberste Organ des OPEV und umfaßt alle ordentlichen, außerordentlichen, unterstützenden und korrespondierenden Mitglieder des Verbandes.
§ 8
Die Generalversammlung (§ 8) ist das oberste Organ des OPEV und umfaßt alle ordentlichen, außerordentlichen, unterstützenden und korrespondierenden Mitglieder des Verbandes.