
Gewerbliche Schutzrechte:
Was ist neuheitsschädlich?
Der wirtschaftliche Schaden durch Doppelentwicklungen ist nachweislich hoch. Nichts ist frustrierender als nach Fertigstellung einer Entwicklung feststellen zu müssen,dass bereits andere das bestehende Problem offenbar auch erkannt haben, mit der Lösung allerdings wesentlich schneller waren. Recherchen gehören daher in vielen Bereichen zum fixen Instrument modernen Managements. Ein negativer Bescheid über das Nichterlangen gewerblicher Schutzrechte ist daher durch professionelle Vorbereitung weitgehend zu vermeiden. Das zwischenzeitlich sehr berühmt gewordene Beispiel des dänischen Ingenieurs Karl Kroyer und seiner Patentanmeldung für das Heben eines versunkenen Schiffes, wird immer wieder zur Definition der Neuheitsschädigung * im Patentwesen herangezogen. Unabhängig von historisch fundierten Fakten ist es aber für die Veranschaulichung von weiteren patentrelevanten Gegebenheiten ebenfalls sehr lehrreich. Mit insgesamt 2.500 m3 Styroporkügelchen, die Kroyer 1964 in die Laderäume des mit 6.000 Schafen beladenen Frachters pumpte und damit heben konnte, verhinderte er eine Verseuchung des Süßwasser-Hafens von Kuwait. Für die Vorbereitung ließ man dem erfinderischen Ingenieur nicht viel Zeit. Die erfolgreiche Umsetzung machte ihn zuversichtlich, dass das mittlerweile zum Patent eingereichte Verfahren auch positiv abgeschlossen werden kann. Lediglich in einem Land war dem aber nicht so. Dies deshalb, weil Walt Disneys Zeichner Cark Barks in seiner Geschichte eine ähnliche Methode mit Tischtennisbällen, die zur Hebung einer Jacht verwendet wurden, 1949 veröffentlichte und damit vorwegnahm. Das ist die Feststellung der meisten Autoren zu diesem spektakulären Fall.
Beitrag aus "innovationen" 2011-01


