Zwangslizenz an fremden Patenten

Die Entscheidung des indischen Patentamts, für das Krebsmedikament Nexavar eine Zwangslizenz zu erteilen, rückte ein seltenes, aber bedeutendes Instrument des Patentrechts in den Mittelpunkt. Der Fall zeigt das Spannungsfeld zwischen dem Schutz geistigen Eigentums, der Finanzierung von Forschung und dem öffentlichen Interesse am Zugang zu wichtigen medizinischen Innovationen.
Das indische Patentamt erlaubte einem indischen Hersteller, das patentgeschützte Krebsmedikament Nexavar trotz bestehender Patentrechte zu produzieren. Der Fall sorgte international für Diskussionen über die Grenzen von Patentrechten und die Frage, wann öffentliche Interessen einen solchen Eingriff rechtfertigen können. Auch das österreichische Patentrecht sieht unter strengen Voraussetzungen Zwangslizenzen vor – etwa bei voneinander abhängigen Patenten, bei unzureichender Nutzung einer geschützten Erfindung oder wenn besondere öffentliche Interessen bestehen. Grundsätzlich ist zunächst eine freiwillige Einigung mit dem Patentinhaber anzustreben; wird eine Zwangslizenz erteilt, ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Der Fall verdeutlicht damit, wie anspruchsvoll der Ausgleich zwischen den Rechten von Patentinhabern und übergeordneten öffentlichen Interessen sein kann.
Quelle: © Die Presse, Print-Ausgabe vom 19.03.2012, Karina Hellbert
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