§ 10
Vorstand
Der Vorstand (§ 10) besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten), dem 1. und 2. Vizepräsidenten, dem Schriftführer, dem Kassier und deren Stellvertreter. Für besondere Verdienste um den Verband kann auch ein Ehrenpräsident oder auch ein anderes Präsidiums- bzw. Vorstandsmitglied, mit oder ohne Stimmrecht, in das Präsidium bzw. in den Vorstand, auf Zeit oder auf Lebensdauer, gewählt werden.
Präsident
Der Präsident hat folgende Aufgaben:
- Im einzelnen obliegt:
§ 10 (8) a) Dem Präsidenten bzw. den Vizepräsidenten die Vertretung nach außen, die Einstellung der Angestellten etc.
Vizepräsident 1
Der Vizepräsident 1 hat folgende Aufgaben:
Vizepräsident 2
Der Vizepräsident 2 hat folgende Aufgaben:
Schriftführer
Der Schriftführer hat folgende Aufgaben:
- Im einzelnen obliegt:
§ 10 (8) b) Dem Schriftführer bzw. seinem Stellvertreter, die Abfassung der Protokolle, die Aufsicht über den Schriftverkehr und die Gegenzeichnung bei Schriftstücken, die deren Verband verpflichten.
Schriftführer-Stellvertreter
Der Schriftführer-Stellvertreter hat folgende Aufgaben:
- Die Vertretung des Schriftführers. Im einzelnen obliegt:
§ 10 (8) b) Dem Schriftführer bzw. seinem Stellvertreter, die Abfassung der Protokolle, die Aufsicht über den Schriftverkehr und die Gegenzeichnung bei Schriftstücken, die deren Verband verpflichten.
Kassier
Der Kassier hat folgende Aufgaben:
- Im einzelnen obliegt:
§ 10 (8) c) Dem Kassier bzw. seinem Stellvertreter, die Verwaltung der Verbandsmittel, die Aufstellung des jährlichen Voranschlages und der Rechnungsabschlüsse sowie die Gegenzeichnung bei sämtlichen Geldangelegenheiten.
Kassier-Stellvertreter
Der Kassier-Stellvertreter hat folgende Aufgaben:
Ehrenpräsident
Der Ehrenpräsident hat folgende Aufgaben:

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