§ 9
Das Präsidium
Das Präsidium (§ 9) besteht aus dem Vorstand (§ 10) , den Vorsitzenden des Kuratoriums und der Beiräte sowie deren Stellvertreter.
§ 9
Das Präsidium (§ 9) besteht aus dem Vorstand (§ 10) , den Vorsitzenden des Kuratoriums und der Beiräte sowie deren Stellvertreter.