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F&A 1

F: Was ist der OPEV?

A: Der OPEV ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verband.
Weiter Details finden Sie unter "Über uns".

Hinweis für nicht-Mitglieder

Der volle Umfang dieser Seite steht nur Mitglieder des OPEV zur Verfügung.

Hier gehts zur Anmeldung 

Beispiele solcher Fragen:

  • F: Was ist eine Diensterfindung?
  • F: Wo kann ich eine PCT-Anmeldung einreichen?
  • F: Welcher Schutz besteht zwischen Veröffentlichung und Erteilung?

F&A 4

F: Wann melde ich auf meine Erfindung ein Patent bzw. Gebrauchsmuster an? 

A: Auf jeden Fall bevor sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei Gebrauchsmuster gibt es eine sechsmonatige Neuheitsschonfrist. Erfindung sollte vor einer Anmeldung fertig sein, also nicht bloß eine allgemeine Idee, diese ist nämlich nicht schutzfähig.

F&A 10

F: Auf wieviele Jahre wird ein Patent erteilt?

A: 20 Jahre ab Anmeldetag

F&A 18

F: Muss ich mich als Anmelder dafür kümmern, dass die Jahrsgebühren gezahlt werden?

A: Ja, Sie haben die Aufgabe sich selbst um die rechtzeitige Bezahlung der Jahresgebühren zu kümmern. Die Termine sind einzuhalten, da sonst das Patentamt annimmt, dass Sie das Patent auslaufen lassen wollen. Es gibt eine 6-monatige Nachfrist zur Zahlung der Jahresgebühren allerdings mit einem Zuschlag.