hier entsteht eine Liste der wichtigsten Punkte für eine erfolgreiche Patent-Anmeldung.
1.) nichts weitersagen, bis ...
Geben Sie niemals und niemanden das wichtigste Detail der Erfindung* bekannt, bevor Sie das Patent* nicht angemeldet* haben.
Denn: Sollte sich nach der Veröffentlichung des Patentes* herausstellen, daß diese Details vor der Anmeldung* öffentlich waren, oder eine Vorverwendung* vorliegt, ist dieses Patent* anfechtbar. (außer bei der Neuheitsschonfrist*)
2.) Erfindung muß neu sein
Die Erfindung muss neu und erfinderisch sein: Die Erfindung darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht veröffentlicht sein und muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, darf sich also nicht in naheliegender Weise ergeben. Alles, was vor dem Anmeldedatum*, irgendwo auf dieser Welt, auf welche Weise auch immer, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, ist Stand der Technik* und damit nicht mehr neu.
Daher ist es wichtig; Vorerst genau zu recherchieren, ob es das schon gibt.
3.) Markttauglichkeit prüfen
Die Erfindung sollte nicht komplizierter als das Problem sein.
Außer man möchte nur eine Patent-Urkunde oder Patentschrift*, sollte man sich überlegen, ob es dafür einen Markt gibt.
Der volle Umfang dieser Seiten steht nur Mitgliedern des OPEV* zur Verfügung.
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10.) mit einem Patent sind Sie berechtigt ...
Mit der Erteilung* eines Patentes* sind Sie berechtigt;
- zu aller erst, sich zu freuen, daß Sie es geschaft haben.
- andere davon auszuschließen, den Gegenstand der Erfindung* betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. PatG §22
- zur Verwertung* der Erfindung: durch Lizenzen* oder Verkauf